Die Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenlos.

Die anwaltliche Tätigkeit wurde früher nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO) abgerechnet und wird inzwischen bereits seit einigen Jahren,
seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Diese Gesetze legen zur Ermittlung der Honorare grundsätzlich den Gegenstands-
oder Streitwert zu Grunde. Das ist - vereinfacht ausgedrückt - das finanzielle Interesse,
um das es bei der Angelegenheit geht.

Die Kosten einer Erstberatung hängen insbesondere von der Dauer der Erstberatung
und von der Bedeutung der Angelegenheit ab.

In der Regel liegen diese Kosten zwischen EUR 50,- und EUR 190,- zzgl. MwSt..
Selbstverständlich ist es möglich, Ihnen vorab eine ungefähre Einschätzung
des auf Sie zukommenden Honorars abzugeben.

Geht die Angelegenheit über eine Beratung hinaus und erfolgt eine Vertretung,
so besteht entweder die Möglichkeit, nach dem Gesetz - dem oben erwähnten RVG -
abzurechnen. Regelmäßig werden für außergerichtliche Tätigkeiten jedoch
Gebühren nach Stundensätzen vereinbart. Das bietet dem Mandanten den Vorteil
einer transparenten Kalkulation des Honorars. Sie erhalten selbstverständlich
auf Wunsch eine monatliche Abrechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis.
Unsere Stundensätze liegen zwischen EUR 180,- und EUR 300,-.

Es kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Das ist dann sinnvoll,
wenn Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit abschätzbar sind.

Bei einer gerichtlichen Tätigkeit schreibt das Gesetz vor, daß geringere
Gebühren als die gesetzlichen Gebühren nicht vereinbart werden dürfen.
Deswegen erfolgt die Abrechnung des Honorars für eine gerichtliche Tätigkeit
nach dem derzeit dafür gültigen RVG.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen wir im Regelfall nach dem RVG ab,
welches zumeist wieder die Honorierung abhängig vom Gegenstands- oder
Streitwert vorsieht. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
übernehmen wir. Dies beginnt bereits bei der Deckungsanfrage.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihre Anfrage wird auf Wunsch selbstverständlich unverbindlich auch telefonisch
oder per E-Mail entgegen genommen.

© 2016 Thomas Theiß Rechtsanwalt